Forschung und Entwicklung sind das Lebenselixier guter Produkte.
Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten, langfristig angelegten Forschungsprojekte die derzeit federführend durch unser Haus verantwortet werden. Wir sind über jede Anregung erfreut. Sprechen Sie uns an.
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Projekt 2007 bis 2009 „elektronische Zwangsvollstreckung“
1. Problemstellung
Alle Verfahrensordnungen (ZPO, ZVG, VVG etc.) sehen zum Schutze des Schuldners vor, dass eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn für diese ein „vollstreckbarer Titel“ vorgelegt werden kann. Dieses nur einmalig ausgestellte Dokument wird durch die Geschäftsstelle des Gerichts erzeugt, indem auf einer beglaubigten Abschrift des Titels (Urteil oder Beschluss) eine besondere „Vollstreckungsklausel“ angebracht wird. Nur mit diesem Dokument kann vollstreckt werden. Es darf dem Gläubiger nur einmal erteilt werden. Dadurch wird verhindert, dass der Gläubiger bei mehreren Drittschuldnern oder an mehreren Vermögensgegenständen gleichzeitig wirksam vollstrecken kann. Der Gesetzgeber verlangt also eine serielle Zwangsvollstreckung. Übertragen auf die elektronische Kommunikation stellt diese Anforderung jedoch ein bislang technisch nicht gelöstes Problem dar. Denn auch Dokumente, wie Urteile oder Beschlüsse nach § 130a ZPO, die durch eine qualifizierte elektronische Signatur geschützt sind, können problemlos mit ihrer Signatur kopiert und vervielfältigt werden. Diese Datei-„Klone“ würden aber das serielle System der Zwangsvollstreckung gefährden. Es wäre nicht mehr ersichtlich, ob es sich um das Unikat des für vollstreckbar erklärten Titels oder um sein Duplikat handelt. Der Gläubiger könnte sich also unbegrenzt Titel zur Zwangsvollstreckung erzeugen. Eine Verifikation wäre unmöglich. Dieses Problem verhindert derzeit die praktische Umsetzung der elektronischen Zwangsvollstreckung und behindert damit einen zentralen Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs. Ohne eine Lösung wäre die Justiz weiter in der Situation, auch bei vollständig elektronisch geführten Verfahren spätestens zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung einen Medienbruch herbeizuführen und auf das Papier zurückzugreifen.
2. Zielstellung des Vorhabens
Das Projekt verfolgt das Ziel, vorbeschriebenes Problem zu beseitigen und eine technische Lösung für die elektronische Zwangsvollstreckung zu konzipieren, welche ein Vollstrecken aus duplizierten elektronischen Vollstreckungstiteln sicher verhindert.
4. Forschungspartner
Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik gGmbH Prof.-Dr.-Helmert-Str. 2-3, 14482 Potsdam
Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH Torstr. 43a, 66663 Merzig
ibi research an der Universität Regensburg GmbH Regerstraße 4, 93053 Regensburg
bremen online services GmbH & Co. KG (bos) Am Fallturm 9, 28359 Bremen Amtsgericht Bremen, Handelsregister HRA 22041 vertreten durch persönlich haftende Gesellschafterin: bremen online services Beteiligungsgesellschaft mbH Am Fallturm 9, 28359 Bremen