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Smart-Login
Portalsicherheit gegen Account-Mißbrauch im Onlinehandel und Altersverifikation für den Jugendschutz.
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Die Aufgabenstellung
Die Anonymität im Internet hat neben Ihren unbestreitbaren Vorteilen auch eine unerwünschte Kehrseite. Insbesondere die Sicherheit auf Onlinehandelsplattformen wird beeinträchtigt, weil die Anonymität bzw. die fehlende Verifikationsmöglichkeit der angegebenen Identitäten den Account- Missbrauch erleichtert.
Zum Schutz von Kindern u. Jugendlichen vor problematischen Internetinhalten sind besondere Maßnahmen notwendig, die auch den Gesetzgeber zum Handeln veranlassten. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Jugendmedienschutzstaats- vertrag (JMStV) dürfen pornografische und indexierte Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene auf den Content zugreifen können.
Zur Sicherstellung dieser Anforderungen müssen Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt.
Ohne den Einsatz entsprechender technischer Systeme wird eine Erlaubnis der Behörde für derartige Angebote nicht erteilt und das Internetangebot ist Illegal. Daneben bestehen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen durch § 184 Abs.1 Nr.2 StGB, der das zugänglich machen pornografischer Inhalte an Minderjährige unter Strafe stellt.
Gefordert werden eine zuverlässige Identifizierung einschließlich Altersprüfung und eine Authentifizierung bei jedem Nutzungszugriff.
Lösung
Smart-Login stellt sowohl die Identifikationsfunktion als auch die Autentifizierungsfunktion durch ein
Login- Tor sicher.
Vor jeder Inhaltsnutzung wird Identität und Alter auf Grundlage einer staatlich akkreditierten Public Key Infrastruktur (PKI) mittels qualifizierter Signaturkarten gemäß SigG überprüft.
Smart-Login greift dazu auf eine bereits erfolgte „Face to Face“ Identifizierung, im Standard X.509 zurück welche bei der Beantragung einer Signaturkarte bzw. HBCS Bankkarte obligatorisch ist.
Der Nutzer benötigt einen Chipkartenleser an seinem Computer, eine Chipkarte und einen geheimen PIN, der Nutzer im Post- Identverfahren persönlich zugestellt wurde.
Bei jedem Durchschreiten des Login-Tores benötigt der Nutzer die geheime PIN und die Chipkarte.
Das Jugendschutzmerkmal und die der Signaturkarte werden überprüft (Verifikation). Ebenfalls kann eine Sperrung bei Verlust gegen eine öffentliche Sperrliste abgefragt werden. Mit einer Weitergabe ist auch wegen der erheblichen Rechtsfolgen der Verwendung einer Signaturkarten (z.B. §126a BGB) nicht zu rechnen.
Unterstütze Karten:
D-Trust, Post, Telesec, Datev, BnotK, S-Trust…
| Schutz vor Account-Missbrauch durch Bieter bzw. Nutzer Authentifizierung im Onlinehandel und auf Auktionen. |
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| Für legalisierte Angebote von Adult- Content indexierten Spielen |
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| Altersverifikation und Identifikation durch stattl. akkreditierte PKI |
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Anwendungsmodell |
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Weiterführende Dokumente
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Anwendungsfälle aus der Praxis |
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Appliance Server zeichnen sich dadurch aus, dass sie einfach zu verwalten, schnell verfügbar und leicht zu implementieren sind.
Die Hardware ist exakt auf die Software und damit auf den geplanten Einsatz abgestimmt.
Die Spezialisierung von Appliances bewirkt eine hohe Zuverlässigkeit, Wartungskosten und TCO (Total Cost of Ownership) sind wesentlich geringer als bei Standard-Servern.
Appliance Server automatisieren und standardisieren Prozesse, die üblicherweise individuell, zeitraubend und potentiell fehleranfällig sind, so insbesondere Installationsprozesse,
Auswahl von Hardwarekomponenten, Konfigurationen usw.
Diese Vorteile machen sich insbesondere im Komplexen PKI-Umfeld bemerkbar. Die smart-Lgin Appliances behinhaltet einen
CentOS-Cluster in HA-Ausführung und nimmt dem Nutzer bis auf den Anschluss der Hardware alle zum Teil erheblich komplexen
Konfigurationsaufgaben zur Einführung einer PKI-gestützetn Authentifizierung ab. Die Dienste der smart-Lgin Appliances werden über den SOAP-Service Bus bereitgestellt
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